Das Sollmaß und das Istmaß beim Treppenauftritt und der Treppensteigung dürfen nicht mehr als 0,5 cm voneinander darf die Abweichung des Istmaßes vom Sollmaß nicht mehr als 1,5 cm liegen. Auf Grenzmaße finden die Toleranzen keine Anwendung.
Das Sollmaß und das Istmaß beim Treppenauftritt und der Treppensteigung dürfen nicht mehr als 0,5 cm voneinander darf die Abweichung des Istmaßes vom Sollmaß nicht mehr als 1,5 cm liegen. Auf Grenzmaße finden die Toleranzen keine Anwendung.
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